Gebietsabgrenzung
"Innovation & Strukturwandel" richtet sich an strukturschwache Regionen in Deutschland. Zur Abgrenzung wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt.
Voraussetzung für eine Förderung in den einzelnen Maßnahmen von „Innovation & Strukturwandel“ ist in der Regel die Formierung eines regionalen Bündnisses bzw. Verbundes oder einer Initiative mit Schwerpunkt in einer strukturschwachen Region. Die Einbindung von Partnern aus nicht strukturschwachen Regionen ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hängt von der Fördermaßnahme ab. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden Sie in Abschnitt 4 der jeweiligen Förderrichtlinie.
Die aktuelle Abgrenzung der GRW-Fördergebiete (2022-27) gilt seit 01.01.2022. Bei einem Teil der im Programm „Innovation & Strukturwandel“ geförderten Bündnisse/Verbünde/Initiativen wurde – in Abhängigkeit vom Veröffentlichungsdatum der jeweiligen Förderbekanntmachung – die zuvor geltende Gebietsabgrenzung zugrunde gelegt. Genauere Auskunft dazu kann der für die Förderprogramme WIR!, RUBIN, REGION.innovativ bzw. T!Raum zuständige Projektträger beantworten.
GRW-Suche
Mit Hilfe dieser Suche können Sie herausfinden, welche Regionen im Sinne des Programms "Innovation & Strukturwandel" als strukturschwach definiert sind (basierend auf den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur").
"Innovation & Strukturwandel" richtet sich an strukturschwache Regionen, lässt aber die Einbindung von Partnern aus nicht strukturschwachen Regionen zu.
Suche: Ist meine Region strukturschwach?