Gebietsabgrenzung
"Innovation & Strukturwandel" richtet sich an strukturschwache Regionen in Deutschland. Zur Abgrenzung wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt.
Voraussetzung für eine Förderung in den einzelnen Maßnahmen von „Innovation & Strukturwandel“ ist in der Regel die Formierung eines regionalen Bündnisses bzw. Verbundes oder einer Initiative mit Schwerpunkt in einer strukturschwachen Region. Die Einbindung von Partnern aus nicht strukturschwachen Regionen ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hängt von der Fördermaßnahme ab. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden Sie in Abschnitt 4 der jeweiligen Förderrichtlinie.
Neue Fördergebietsabgrenzung ab 2022
Die Abgrenzung der GRW-Fördergebiete hat sich zum 01.01.2022 geändert. Für T!Raum sowie die dritte Auswahlrunde von REGION.innovativ wurde die neue GRW-Gebietsabgrenzung für den Zeitraum 2022 – 2027 zugrunde gelegt.
Auf laufende Maßnahmen (WIR!, laufende RUBIN-Runden, REGION.innovativ „Arbeitsforschung“ und „Kreislaufwirtschaft“) hat die Neuabgrenzung der GRW-Gebiete keine Auswirkungen; hier wird weiterhin die bis Ende 2021 geltende GRW-Fördergebietskarte angewendet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Projektträger für die Förderprogramme WIR!, RUBIN, REGION.innovativ bzw. T!Raum.
GRW-Suche
Mit Hilfe dieser Suche können Sie herausfinden, welche Regionen im Sinne des Programms "Innovation & Strukturwandel" als strukturschwach definiert sind (basierend auf den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur").
"Innovation & Strukturwandel" richtet sich an strukturschwache Regionen, lässt aber die Einbindung von Partnern aus nicht strukturschwachen Regionen zu.
Suche: Ist meine Region strukturschwach?