Navigation und Service

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Startseite

FAQ - 3. Runde

Wer kann gefördert werden? Welche Voraussetzungen gibt es? Wie läuft das Bewerbungsverahren ab? Und bis wann müssen die Skizzen eingereicht werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQ zur 3. REGION.innovativ Runde.

Fragen zur Einreichung der Skizze

1. Was bedeutet: „Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist“?

Skizzen können formal betrachtet auch nach der in der Förderrichtlinie genannten Frist eingereicht werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach Fristablauf eingereichte Skizzen im laufenden Verfahren eventuell nicht mehr berücksichtigt werden können.

2. Wer reicht die Skizze ein und wer muss das Deckblatt unterschreiben?

Im Skizzenstadium ist die Unterschrift der/des Skizzeneinreichenden ausreichend. Im Fall eines Verbundvorhabens ist die Skizze im Namen der Partner durch die/den vorgesehene/n Verbundkoordinator/-in einzureichen (bitte nicht mehrfach einreichen!).

3. Kann das Vorhaben bei Stellenwechsel an die neue Institution der Projektleiterin/des Projekt-leiters transferiert werden?

Der sog. „Zuwendungsempfänger“ ist die jeweilige Einrichtung (z.B. Universität, außeruniver-sitäre Forschungseinrichtung). Eine Übertragung des Vorhabens ist in beiderseitigem Einver-nehmen zwischen abgebender und aufnehmender Einrichtung möglich.

4. Können mehrere Skizzen pro Institution eingereicht werden?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein/e Antragsteller/-in mehrere Förderanträge gleichzeitig stellt, solange es sich hierbei um unterschiedliche, voneinander unabhängige Vorhaben handelt.

5. Können nur Lehrstuhlinhaberinnen bzw. Lehrstuhlinhaber Skizzen einreichen?

Nein, jeder Person, die an einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer anderen Institution beschäftigt ist (s. Förderrichtlinie, Nr. 3), steht die Einreichung einer Skizze offen.

6. Welche Art von Projekten können gefördert werden?

Es können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.

7. Was hat es mit der Kooperationsvereinbarung auf sich?

Im Fall eines Verbundvorhabens regeln die Verbundpartner intern ihre Zusammenarbeit. Die Kooperationsvereinbarung wird erst nach der Bewilligung des Vorhabens unterzeichnet, muss also für das Skizzenstadium noch nicht abgeschlossen sein. Dem Projektträger wird das Datum der Unterzeichnung mitgeteilt.

Fachlich-inhatliche Fragen

8. Welche Regionen gelten in Deutschland als strukturschwach und wie ist die Untersuchungsregion in der Projektskizze zu bestimmen?

Strukturschwache Regionen wurden durch den Bund und die Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert. Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung finden Förderinteressierte weitere Informationen und eine Übersichtskarte zur GRW-Gebietsabgrenzung. Zu beachten ist, dass für diese Richtlinie die neue, ab dem 1. Januar 2022 gültige GRW-Gebietsabgrenzung zugrunde gelegt wird.

Die Antragstellenden müssen selbst eine Region abgrenzen und die Abgrenzung plausibel begründen. Die Größe und die Abgrenzung der Region sollten sich aus den funktionalen Verflechtungen des bearbeiteten Themas ergeben. Es ist auch eine vergleichende Untersuchung von verschiedenen Regionen möglich. Die Untersuchungsregionen können über die Abgrenzung der GRW hinausgehen bzw. nicht strukturschwache Regionen einschließen. Die Region(en) müssen so gewählt und abgegrenzt sein, dass eindeutig Erkenntnisse für strukturschwache Regionen gewonnen werden können.

Die antragstellende Institution muss nicht in der zu untersuchenden strukturschwachen Region angesiedelt sein, wobei die Haupteffekte der Förderung dort erwartet werden.

9. Welche Anforderungen bestehen bezüglich der Einbindung von Praxispartnern?

Die Einbindung von Praxispartnern aus strukturschwachen Gebieten wird erwartet. Erwünscht ist die Berücksichtigung ihres Erfahrungswissens, ihrer Problemsicht sowie ihrer Interessen. Denkbar ist auch die Begleitung von bereits stattfindenden Innovationsprozessen. Aufwandsentschädigungen für Praxispartner sind zuwendungsfähig, ebenso können sie für eigene Forschungsleistungen vergütet werden. Die gemeinsame Entwicklung konkreter innovativer Produkte oder Dienstleistungen ist hingegen nicht Gegenstand der Fördermaßnahme. Von zentralen Praxispartnern sollten nach Möglichkeit "Letters of Intent" beigelegt werden.

10. Bestehen besondere Anforderungen an Transferaktivitäten?

Von den Projekten wird erwartet, dass sie Wissen erarbeiten, welches für die untersuchte Region von Nutzen und dort anschlussfähig ist. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag zu übergreifenden Fragen der „Gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit“ geleistet werden. Die Projekte werden dem Typus der „Anwendungsorientierten Grundlagenforschung“ zugeordnet. Es werden durchdachte Transferkonzepte erwartet, wobei innovative Ideen begrüßt werden. Spezifische Transfermaßnahmen sind zuwendungsfähig.

Fragen zum Verfassen der Skizze

11. Kann der vorgegebene Seitenumfang von 10 Seiten ausnahmsweise überschritten werden?

Nein, aus Gründen der Gleichbehandlung aller Skizzeneinreichenden ist diese Vorgabe einzuhalten. Das Deckblatt sowie ggf. der Anhang zählen nicht zu den 10 Seiten.

12. Was gehört in den Anhang?

Ein Anhang ist nicht verpflichtend. Im Anhang können z.B. Literaturliste (bitte knapp halten), Kurz-CVs, Kurzvorstellungen der antragstellenden Institution(-en) oder Letters of Intent hinterlegt werden.

13. Kann die Skizze im Falle einer Aufforderung zur Antragstellung noch einmal inhaltlich ergänzt werden?

Ja, sofern das Begutachtungsergebnis Auflagen enthält und Ergänzungen oder Präzisierungen verlangt.

14. Wie unterscheidet sich der Förderantrag von der Skizze?

Der Förderantrag umfasst den mit dem elektronischen Antragssystem „easy-Online“ erstellten Formantrag (AZA/AZAP) und die ausführliche Vorhabenbeschreibung, die eine Erweiterung der eingereichten Skizze darstellt.

15. Ist es im Rahmen der Skizzeneinreichung möglich, Feedback zur Projektidee zu bekommen?

Nein, ein tiefergehendes inhaltliches Feedback ist nicht vorgesehen. Mit dem DLR-PT sollte lediglich die generelle Passfähigkeit der Vorhabenidee zum Gegenstand der Förderung abgestimmt werden.

Fragen zum zeitlichen Ablauf

16. Wann soll die Laufzeit der Vorhaben beginnen?

Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Projektbeginn. Das von der/dem Antragstellenden geplante Datum ist anzugeben und wird im Zuge des Bewilligungsprozesses bedarfsgerecht festgelegt. Generell ist als Laufzeitbeginn der Vorhaben der August 2022 geplant.
Grundsätzlich gilt, dass mit dem beantragten Arbeitsprogramm frühestens nach Bestandskraft des Förderbescheids und erst ab dem vom Förderer zugelassenen Zeitpunkt begonnen werden kann.

17. Was geschieht nach der Einreichfrist mit den Skizzen?

Der DLR-PT organisiert im Auftrag des BMBF ein Begutachtungsverfahren unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und Experten. Auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse bestimmt das BMBF die zu fördernden Vorhaben. Diese werden in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.

18. Wann ist mit einer Entscheidung über die Förderung zu rechnen?

Die Entscheidung über eine Förderung wird den Skizzeneinreichenden voraussichtlich im März 2022 mitgeteilt.

19. Wann ist im Falle einer Förderung der Vollantrag einzureichen?

Nach der Aufforderung werden in der Regel fünf Wochen Zeit bis zur Einreichung eines Vollantrags gewährt.

Finanzielle Fragen

20. Wie hoch ist das Fördervolumen der Förderrichtlinie?

Das geplante Fördervolumen der Förderrichtlinie beträgt ca. 10 Mio. Euro.

21. Wird ein Overhead gewährt?

Für die Verfügbarmachung von Infrastruktur wird Institutionen in BMBF-Projekten eine Kompensation angeboten. Für Hochschulen beträgt diese Kompensation pauschal 20 Prozent der gesamten bewilligten Zuwendung, für andere Forschungseinrichtungen ist eine Kompensation von bis zu 10 Prozent der veranschlagten Personalmittel möglich (vgl. dazu die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ des BMBF – im Folgenden kurz: BMBF-Richtlinien, Punkt F0842). Beide Pauschalen sind bereits im groben Finanzierungsplan der Projektskizze zu berücksichtigen.

22. Sind Reduzierungen des Lehrdeputats zuwendungsfähig?

Ja, für (Fach-)Hochschulen besteht die Möglichkeit der Finanzierung von vertretendem Lehrpersonal.

Fragen zu easy-Online

23. Wann muss das unterschriebene Deckblatt beim Projektträger eingehen?

Anders als die elektronische Form der Projektskizze kann das von der/dem Skizzeneinreichenden unterschriebene Deckblatt postalisch auch nach Ende der Einreichfrist beim Projektträger eingehen.

24. Ist eine Zwischenspeicherung bei easy-Online möglich?

Es ist möglich, die Skizze als xml-Datei zu speichern. Diese kann wieder aktiviert werden, nachdem easy-Online aufgerufen wurde.

25. In welchem Stadium werden die Anhänge hochgeladen?

Nach Eingabe der Basisdaten, wie Adressdaten der/des Skizzeneinreichenden, Finanzplan etc., muss das sog. „Projektblatt“ zunächst finalisiert werden. Erst dann können die Skizze (im pdf-Format) und eventuelle Anhänge beigefügt und hochgeladen werden. Nach diesen Schritten erfolgt die endgültige Einreichung.

26. Bekomme ich eine Bestätigungsmail?

Ja, nach Einreichung der Skizze wird über easy-Online automatisch eine Bestätigungsmail versendet. Eine zusätzliche Eingangsbestätigung durch den DLR-PT erfolgt nicht.

27. Kann die Skizze zurückgezogen werden?

In der Bestätigungsmail wird erläutert, welche Schritte notwendig sind, um die Skizze zurückzuziehen.

28. Sind Reduzierungen des Lehrdeputats zuwendungsfähig?

Ja, für (Fach-)Hochschulen besteht die Möglichkeit der Finanzierung von vertretendem Lehrpersonal.