FAQ – Frequently asked Questions : Datum:

Welche Innovationsfelder werden gefördert? Wer kann gefördert werden? Was ist eine RUBIN-Region? Und wie stellt sich die genaue Terminplanung dar? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unseren RUBIN-FAQ.

Ziele, Begriffe und Zielgruppe 

1. Welche Ziele verfolgt das BMBF mit dem Programm „RUBIN“?

„RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“ soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stärken und Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützen, sich noch stärker für die Verwertung ihrer Forschungsergebnisse und daraus entstehende Innovationen zu engagieren. Mit RUBIN will das Bundesministerium für Bildung und Forschung in strukturschwachen Regionen Prozesse anstoßen, die Innovationspotenziale für weitere regionale Akteure bieten und langfristig zu einer wettbewerbsfähigen Profilbildung der Region führen. Diese Entwicklungen sollen regionale Wertschöpfungsketten, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie den Zugang zu neuen Märkten ermöglichen.

2. Was versteht das Programm unter Strukturwandel?

Wirtschaftliche Strukturen in Regionen verändern sich aufgrund technologischer Fortschritte und sozioökonomischer Entwicklungen. Fortlaufende Anpassungsprozesse führen letztlich zu einem Strukturwandel. Ziel ist es, sich einerseits den verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und diese andererseits strategisch mitzugestalten. Vorhandene Potenziale sollen dabei für dynamische Entwicklungsrichtungen genutzt werden.

3. Was versteht das BMBF bei RUBIN unter dem Begriff „Innovationen“ und „Innovationsfeld“?

Das Programm legt einen weiten Innovationsbegriff zugrunde, der sowohl technologische als auch organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen umfasst. Das Innovationsfeld ist das Sach- oder Themengebiet, in dem das Bündnis die Innovationen erzielen möchte. Das zu entwickelnde Innovationsfeld kann interdisziplinär und branchenübergreifend ausgerichtet sein.

4. Welche Innovationsfelder werden gefördert?

Für die Förderung bestehen weitestgehend keine Themenvorgaben, denn es wird an vor Ort vorhandenen Kompetenzen angeknüpft und auf das Engagement der Unternehmen in der Region gesetzt. Die Förderung ist daher themen- und technologieoffen. Bevorzugt werden Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z. B. Energie, Klima, Gesundheit oder Mobilität und deren Schnittstellen (vgl. auch Themenfelder der Hightech-Strategie 2025), die auch zu Lösungen für globale Herausforderungen beitragen.

5. Was versteht das BMBF unter dem Begriff Innovationsbasis?

Die Zusammenführung und Weiterentwicklung von Kompetenzen und Know-how der Partner bildet die Innovationsbasis. Sie bietet das Potenzial von Lösungen für verschiedene Anwendungsfelder und Märkte oder ermöglicht, dass vielfältige Innovationen aus den angestrebten Lösungen für ein bestimmtes Anwendungsfeld entstehen.

6. Wer kann gefördert werden?

RUBIN unterstützt regionale Bündnisse in der Größenordnung von sieben bis 15 Partnern. Diese sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, darunter insbesondere KMU*. Weitere wichtige Partner sind Hochschulen oder/und Forschungseinrichtungen, deren Vertreter ebenfalls über unternehmerische Kompetenzen verfügen sollten. Über Bottom-up-Prozesse sollen die Akteure vor Ort eine gemeinsame Innovationsbasis entwickeln, indem sie Kompetenzen in einem thematisch fokussierten Feld zusammenführen. Dafür sind eine enge, verbindliche Kooperation der Bündnispartner und eine übergreifende, unternehmerisch getriebene Innovationsstrategie erforderlich. Zudem können Anwender in das Bündnis eingebunden werden. Das Förderprogramm ist grundsätzlich technologie- und themenoffen angelegt, d. h. die sich formierenden RUBIN-Bündnisse sollen selbst zukunftsfähige Themenfelder in ihren Regionen definieren. Bevorzugt werden Bündnisse, die Innovationsfelder der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial adressieren.

* KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

7. Welche Voraussetzungen muss der Bündniskoordinator erfüllen?

Die Bündnisse werden durch einen Bündniskoordinator organisiert und vertreten. Dieser muss durch das Bündnis legitimiert sein. Durch die Nennung des Bündniskoordinators bei der Skizzeneinreichung und die von allen Partnern unterschriebenen Erklärungen zur Kooperation (s. Nr. 9 der Skizze) erfolgt diese Legitimation. Zudem muss der Bündniskoordinator bei einem am Bündnis beteiligten KMU angesiedelt sein, das eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der „RUBIN-Region“ möglichst innerhalb eines strukturschwachen Gebiets gem. GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung) hat. Dieses KMU sollte im Erfolgsfall auch in der Umsetzungsphase ein zentraler FuE-Partner im Bündnis sein.

Region

8. Was ist eine RUBIN-Region?

Bündnisse, die sich für eine RUBIN-Förderung bewerben, müssen in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angesiedelt sein. Ihre RUBIN-Region müssen die Bündnisse selbst definieren. Grundsätzlich müssen die Akteure in alltäglichen Arbeitsprozessen mit vertretbarem Aufwand persönlich zusammenarbeiten können. Im Einzelfall kann die RUBIN-Region nicht strukturschwache Gebiete und Partner daraus einschließen; auch einzelne überregionale Partner außerhalb der RUBIN-Region können sich beteiligen, falls sie z. B. eine wichtige Schlüsselkompetenz haben.

Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung können Förderinteressenten herausfinden, welche Gemeinden bzw. Teile davon in strukturschwachen Regionen (gemäß GRW) liegen.

9. Können auch Partner einer nicht strukturschwachen Region in das Bündnis einbezogen und gefördert werden?

Inhaltlich begründet können auch einzelne Partner aus nicht strukturschwachen Regionen, also außerhalb der GRW-Gebiete, gefördert werden. Der Haupteffekt der Förderung wird jedoch in strukturschwachen Regionen erwartet.

Die "Region"

Weitere Informationen zu Definition und Verständnis des Begriffes „Region“ finden Sie hier (PDF, 136KB, Datei ist nicht barrierefrei).

10. Können auch überregionale Partner in das Bündnis einbezogen und gefördert werden?

Sofern ein überregionaler Partner, unabhängig ob außer- oder innerhalb eines strukturschwachen Gebiets, aufzeigt, dass seine Mitwirkung wichtig zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der RUBIN-Region des Bündnisses ist, z.B. durch eine wichtige komplementäre Schlüsselkompetenz, kann er gefördert werden.

11. Warum rückt das BMBF den starken Bezug zur Region und das Bottom-up-Prinzip in den Mittelpunkt der Förderung?

Viele Herausforderungen beim Strukturwandel liegen auf regionaler Ebene. Ebenso entstehen auch aus der Region heraus oft die wesentlichen Impulse für Innovation: Hier sind die Wege kurz, man spricht dieselbe Sprache und stützt sich auf gemeinsame Traditionen – gerade auch in Hinsicht auf wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Potenziale. Eines aber ist besonders wichtig: Die Akteure aus den ansässigen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können am besten gemeinsam die Stärken ihres Standorts erkennen. Deshalb bestimmen sie selbst („Bottom-up“) den inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Bündnisse und damit das künftige Gesicht ihrer Region.

12. Was ist eine funktionale Verbindung der Akteure in der Region?

Die funktionale Verbindung der Akteure meint die Verbindung durch wirtschaftliche (Zuliefer-Abnehmer-Beziehung, Lieferketten), technologische (Entwicklungszusammenarbeit) oder auch durch soziogeographische (Wohn-/Arbeitsstätte) Beziehungen.

Bewerbungsverfahren 

13. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das wettbewerbliche Antrags- und Auswahlverfahren ist mehrstufig angelegt. Die Förderung gliedert sich in eine bis zu siebenmonatige Konzeptphase und eine in der Regel dreijährige Umsetzungsphase. Die als erstes einzureichende Skizze bildet die Grundlage der Entscheidung zur Förderung in der sich anschließenden Konzeptphase.

In der Konzeptphase erarbeiten die Bündnisse ein strategisches, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichtetes „RUBIN-Konzept“. Aus den gemeinsamen Innovationszielen sollen die Initiativen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie strategische Maßnahmen ableiten. Zudem sollen die Partner Strukturen und Prozesse für ein leistungsfähiges Innovations- und Kooperationsmanagement anlegen.

Bündnisse mit besonders aussichtsreichen RUBIN-Konzepten werden für die dreijährige Umsetzungsphase ausgewählt. In dieser sollen die Initiativen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erarbeiten, die die Grundlage für nachfolgend erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen sind. Parallel entwickeln die Bündnisse ihre Verwertungs- und Marktstrategie kontinuierlich weiter und sprechen potenzielle Kunden an. Zusätzlich zu den eingebundenen Anwendern sollen weitere potenzielle Kunden angesprochen werden. Auch in der Konzeptphase entwickelte Maßnahmen zur Fach- und Führungskräftesicherung können die Bündnisse nun umsetzen.

14. Wie stellt sich die genaue Terminplanung dar? Was sind die wichtigsten Stationen des Programms?

Skizzen können bis zum 01.02. der Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 (drei Auswahlrunden) eingereicht werden. Bis jeweils Anfang Mai erfolgt die Auswahlentscheidung für die „Konzeptphase“ und eine kurzfristige Benachrichtigung der erfolgreichen Skizzeneinreicher. Die Anträge der Konzeptphase sind jeweils bis zum 15.06. einzureichen. Die Konzeptphase soll jeweils am 01.09. starten und das Bündnis unterstützen, ein RUBIN-Konzept zu erarbeiten, das jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres (2021, 22, 23) einzureichen ist. Die Entscheidung, welches Bündnis eine Förderung für die Umsetzung des eingereichten Konzepts erhält, erfolgt bis zum 01.07. des jeweiligen Folgejahres. Die Anträge der Umsetzungsphase sind bis zum 01.09. des jeweiligen Folgejahres einzureichen. Das Ende der Umsetzungsphase ist drei Jahre nach deren Beginn.

15. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Bündnisse?

Die für alle Auswahlentscheidungen relevanten Kriterien sind in der Förderrichtlinie unter Nr. 7.2 dargestellt.

 Einreichung von Skizzen

16. Wer ist Einreicher der Skizze?

Das Bündnis legitimiert für die Skizzeneinreichung einen Bündniskoordinator, der bei einem am Bündnis beteiligten KMU angesiedelt, in der Regel auch angestellt, sein muss. Das KMU sollte seine Betriebsstätte oder Niederlassung in der RUBIN-Region möglichst innerhalb eines strukturschwachen Gebiets gem. GRW haben.

17. Ist für die Skizzeneinreichung die in der Förderrichtlinie dargestellte Gliederung einzuhalten?

Ja, die Gliederung gem. 7.2.1 der Förderrichtlinie ist einzuhalten. Zudem soll eine Skizzenvorlage verwendet werden. Die Skizzenvorlage für die 3. Runde steht hier zur Verfügung.

18. Können mögliche Skizzen zu einem Pre-Check beim Projektträger vorgelegt werden?

Nein, ein Pre-Check ist nicht vorgesehen. In Ergänzung zu diesen FAQ erfolgt eine Beratung während der Skizzenphase individuell telefonisch und zentral über einen am 10. Dezember 2019 geplanten Internetchat. Weitere Informationen zum Chat findne Sie hier. Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten zu nutzen und offene Fragen im Gespräch zu klären.

19. Wie müssen die Skizzen eingereicht werden?

Die Einreichung der Skizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter www.foerderportal.bund.de/easyonline/. Weitere Informationen zum Vorgehen sind unter Nr. 7.2.1 der Förderrichtlinie zu finden.

Die Skizze auf Basis der Skizzenvorlage (für die 3. Runde hier erhältlich) ist als PDF-Datei im Internetportal easy-Online hochzuladen.

Wichtige Hinweise für das Ausfüllen des easy-Online-Formulars finden sich direkt im easy-Online Formular beim Anklicken der mit einem Fragezeichen gekennzeichneten grünen Informationsfelder.

Zudem ist eine Einreichung in Papierform erforderlich, weitere Informationen finden sich ebenfalls unter Nr. 7.2.1 der Förderrichtlinie.

20. Können abgelehnte Skizzen der ersten oder zweiten Auswahlrunde erneut eingereicht werden?

Ja, ein Ausschluss erfolgt nicht. Jedoch wird eine Überarbeitung der Skizzen erwartet.

21. Was ist unter Nr. 2 der Skizzenvorlage unter „Innovationsbasis“ zu verstehen?

Siehe Nr. 5 der FAQ

22. Sind unter Nr. 4 der Skizzenvorlage alle ca. 7-15 Partner des Bündnisses oder nur die max. drei geförderten Partner der Konzeptphase darzustellen?

Alle ca. 7-15 Partner des Bündnisses sollen in der tabellarischen Darstellung aufgelistet werden. Ggf. zusätzliche assoziierte, nicht geförderte Partner sind zu kennzeichnen. Die Bündnispartner sollen mit der Skizzeneinreichung weitgehend feststehen.

23. Ist unter Nr. 5 der Skizzenvorlage mit „Maßnahmen“ die FuE der Umsetzungsphase gemeint?

Nein, es sind weitere, auch nicht im Rahmen von RUBIN zu fördernde Maßnahmen gemeint, wie z.B. Zulassungen, besondere Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit oder Investitionen in Infrastruktur.

24. Können unter Nr. 6. der Skizzenvorlage auch Marktvolumina dargestellt werden?

Ja, die Größe und das Wachstum von für das Bündnis relevanten Märkten helfen, das Potenzial einer Idee zu bewerten.

25. Wie soll damit umgegangen werden, wenn es bisher keine Wettbewerber für das Thema des Bündnisses gibt (vgl. Nr. 7 der Skizzenvorlage)?

Der Wettbewerb auch für Teillösungen des Bündnisses oder für die gleichen Kundenprobleme mithilfe von anderen Technologien sollen dargestellt werden.

26. Wie detailliert muss der Finanzierungsbedarf des Bündnisses in der Skizze unter Nr. 8 der Skizzenvorlage dargestellt werden?

Die Finanzplanung für die Umsetzungsphase muss nur überschlägig dargestellt werden, da diese im Detail pro Partner erst nach der Konzeptphase mit der Definition der für die Umsetzung der Strategie notwendigen FuE-Projekte erfolgen kann. Für die Konzeptphase ist eine grobe Planung der max. drei Antragsteller, deren Tätigkeiten und Finanzbedarf zu skizzieren.

27. Von welchen Partnern und wie ist ein LOI gem. Nr. 9 der Skizzenvorlage einzureichen?

Von allen ca. 7-15 Bündnispartnern sowie ggf. auch von assoziierten Partnern ist mit der Skizze ein formloser LOI (=“Erklärungen zur Kooperation“) einzureichen. Eine knappe Interessenbekundung ohne z.B. Darstellung der Kompetenzen ist ausreichend.

Alle unterschriebenen und gescannten LOI werden in einem zusammengefassten weiteren PDF-Dokument (neben der „Pflichtanlage“ in Form der ausgefüllten Skizzenvorlage) als Dokumententyp „Ergänzende Anhänge“ über easy-online eingereicht. Zudem werden die LOI in einfacher Ausführung der fünffachen Papierform der Skizze (gelocht, ungebunden und kopierfähig) auf dem Postweg beigefügt.

Konzeptphase

28. Was unterstützt das BMBF in der Konzeptphase?

Zur Erstellung des RUBIN-Konzeptes werden die folgenden Tätigkeiten gefördert (siehe auch Nr. 2.1 der Förderrichtlinie):

  • Aktivitäten zur Entwicklung der gemeinsamen Innovationsstrategie, u.a. Konzeption neuer Produkte und Dienstleistungen inkl. der Ableitung der zur Umsetzung notwendigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Kooperationsmanagement
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Auftragsvergaben für Marktstudien sowie Strategie- und Innovationsberatung
  • Tätigkeiten zur Entwicklung eines Konzepts zur Fach- und Führungskräftesicherung

29. Wer kann in der Konzeptphase gefördert werden?

In der Konzeptphase können bis zu drei Partner – darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung – mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden. Dabei darf die Zuwendung für die wissenschaftliche Einrichtung höchstens 50.000 Euro betragen (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale; siehe Nr. 3.1 und 5.1 der Förderrichtlinie). Die in der Konzeptphase geförderten Partner sollten im Erfolgsfall auch in der Umsetzungsphase zentrale FuE-Partner im Bündnis sein.

30. Wer ist an der Strategieentwicklung wie beteiligt?

Ziel der Konzeptphase ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für das gesamte Bündnis aus ca. 7-15 Partnern, das bereits mit der Skizzeneinreichung weitgehend feststehen soll. Aus dieser Strategie sollen sich die für die Umsetzung dieser Strategie notwendigen FuE-Projekte aller Partner ableiten lassen. Im Erfolgsfall werden diese dann in der Umsetzungsphase gefördert.

Die bis zu drei in der Konzeptphase geförderten Partner sollten in Bezug auf ihre Kompetenzen und die spätere Verwertung zentrale Partner im Bündnis sein. Jedoch wird von allen Partnern des Bündnisses erwartet, dass sie sich aktiv an der Konzeption beteiligen. Diese Beteiligung soll zumindest durch eine Mitarbeit, also die Bereitstellung von Personalressourcen, erfolgen. Nicht geförderte Partner können zudem Drittmittel als Anteil der Eigenmittel eines geförderten Partners einbringen. Welcher Partner eine Förderung beantragt und welcher Partner Drittmittel einbringt, ist Ergebnis der Abstimmung zwischen den Bündnispartnern.

31. Wie viele Bündnisse sollen voraussichtlich pro Runde in der Konzeptphase gefördert werden?

Voraussichtlich werden pro Auswahlrunde fünfzehn Bündnisse in der Konzeptphase gefördert.

32. Welche Förderquote kann in der Konzeptphase beantragt werden?

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung (in Form von Eigen- und ggf. auch Drittmitteln von den Partnern möglich) – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus. Ergebnis dieser einzelfallbezogenen Bewertung kann in der Konzeptphase eine Förderquote von maximal bis zu 90 % sein. Sofern keine Förderung im Rahmen von De-minimis-Beihilfen (siehe Anlage Nr. 2 der Förderrichtlinie) erfolgt, sind die beihilferechtlichen Vorhaben gem. AGVO (siehe Anlage zur Förderrichtlinie) zu beachten. Der Projektträger berät hierzu.

33. Was ist unter den Entwürfen der Förderanträge als Anlage zum Konzept zu verstehen?

Je Partner und Verbundprojekt ist ein Entwurf eines mit den Bündnispartnern abgestimmten Förderantrags als Anlage zum RUBIN-Konzept vorzulegen. Der Entwurf des Förderantrags ist elektronisch und in Papierform einzureichen und umfasst die folgenden beiden Dokumente:

1. Vorhabenbeschreibung gem. Richtlinie für Zuwendungsanträge des BMBF

2. Zahlenmäßiger Antrag, der im elektronischen Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) als Entwurf, also nicht in der so genannten „Endfassung“ erstellt, als XML gespeichert sowie als PDF und anschließend in Papierform gedruckt wurde. Dabei ist im elektronischen Antragssystem „easy-Online“ unter „Basisdaten“, „Vorhabenbeschreibung“, „Kurzwort (Akronym) des Vorhabens“ folgendes einzugeben: RUBIN und der Kurztitel gem. Skizze.

Umsetzungsphase 

34. Was unterstützt das BMBF in der Umsetzungsphase?

In der Umsetzungsphase werden die folgenden Tätigkeiten gefördert (siehe auch Nr. 2.2 der Förderrichtlinie):

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
  • Ausgaben bzw. Kosten für Material, Geräte, projektbezogene Unteraufträge an Dritte (begrenzt auf maximal 40 % der Gesamtausgaben/-kosten) und Reisen 
  • Weiterentwicklung des RUBIN-Konzepts
  • Bündnismanagement und Anwendung von Open-Innovation-Methoden
  • Umsetzung des in der Konzeptphase entwickelten Konzepts für Ausbildungsmaßnehmen zur Fach- und Führungskräftesicherung
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Veranstaltung mit potenziellen Anwendern
  • Kosten für die Erlangung von Patenten

35. Wer kann in der Umsetzungsphase gefördert werden?

Die in den ausgewählten RUBIN-Konzepten genannten Partner, pro Bündnis in der Größenordnung von sieben bis 15, können in der Umsetzungsphase gefördert werden. Diese Partner sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups, jedoch in der Umsetzungsphase in begründeten Einzelfällen auch Großunternehmen) sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sein. Die wissenschaftlichen Partner sollen, insbesondere wenn sie eine Rolle als Verbundkoordinator übernehmen, unternehmerische Erfahrungen aufweisen, um die Bedarfe der Unternehmenspartner berücksichtigen zu können.

36. Wie viele Bündnisse sollen voraussichtlich pro Runde in der Umsetzungsphase gefördert werden?

Voraussichtlich werden pro Auswahlrunde zehn Bündnisse in der Umsetzungsphase gefördert.

37. Welche Förderquote kann in der Umsetzungsphase beantragt werden?

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung (in Form von Eigen- und ggf. auch Drittmitteln der Partner möglich) – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus, insbesondere für Start-ups*, die auch in der Umsetzungsphase im Rahmen von De-minimis-Beihilfen gefördert werden können. Ansonsten sind die beihilferechtlichen Vorhaben gem. AGVO (siehe Anlage zur Förderrichtlinie) zu beachten. Der Projektträger berät hierzu.

* Start-ups im Sinne der Förderrichtlinie sind KMU, die jünger als fünf Jahre seit Eintragung ins Handelsregister sind und über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen.

38. Gibt es in der Umsetzungsphase eine Begrenzung der Fördersumme je Bündnis?

Innerhalb der dreijährigen Umsetzungsphase werden die im RUBIN-Konzept dargestellten FuE-Vorhaben gefördert. Die Fördersumme bewegt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Partner in der Regel zwischen fünf und 12 Mio. € pro Bündnis. Die Förderquote über das gesamte Bündnis, Start-ups ausgenommen, ist bei Antragstellung auf maximal 70% begrenzt, d. h. über alle Förderprojekte wird ein gemittelter finanzieller Eigenanteil in Höhe von insgesamt mindestens 30% der Summe aller zuwendungsfähigen Ausgaben (exklusive Projektpauschale) / Kosten erwartet.

39. Ist das Management des Bündnisses förderfähig?

Ja, in der Umsetzungsphase ist das Bündnismanagement mit verteilten Rollen, allerdings ausschließlich in den beteiligten KMU, förderfähig: z.B. die gemeinsame Arbeitsplanung, Themenvernetzung, Controlling oder die kontinuierliche Markbeobachtung im Rahmen der beantragten Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Personalaufwand (siehe Nr. 2.2 der Förderrichtlinie). Zudem kann auch die Fortschreibung des RUBIN-Konzepts mit Unterstützung durch einen bündnisexternen Berater gefördert werden.

In der Konzeptphase kann das Kooperationsmanagement gefördert werden.

Weitere Informationen

Zusätzliche Fragen und Antworten finden Sie im Protokoll des RUBIN-Live-Chats vom 10. Dezember 2019.