FAQ – Frequently asked Questions
Wer kann gefördert werden? Welche Voraussetzungen gibt es? Wie läuft das Bewerbungsverahren ab? Und bis wann müssen die Skizzen eingereicht werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unseren T!RAUM-FAQ.
1. Welche Ziele verfolgt das BMBF mit dem Programm „T!Raum“?
"T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen" ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung neuartiger Transferinstrumente. Dadurch können sie gemeinsam mit regionalen Partnern Innovationen schneller in die Region bringen und den Strukturwandel positiv unterstützen. Gemeinsam mit regionalen Unternehmen und weiteren Partnern sollen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf experimentelle Weise neue Ansätze für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer in einem selbst gewählten Themenfeld entwickeln und erproben. Im Mittelpunkt stehen Themenfelder, die sich auf leistungsfähige Forschungsschwerpunkte der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen stützen und die für die jeweilige Region zukunftsweisende Innovationspfade eröffnen.
2. Wer kann gefördert werden?
Für die Förderung in einem Transferraum sind grundsätzlich antragsberechtigt: Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung für eine Förderung ist die erfolgreiche Beteiligung an dem Bewerbungsverfahren (s. FAQ 17). Hochschulen aus strukturschwachen Regionen kommt in dem Programm die besondere Rolle zu, sich als federführende Einrichtung der Initiative zu bewerben. Wünschenswert ist dabei die Einbindung von mindestens zwei weiteren Partnern, die für das Transferraumthema in der Region relevant sind, z. B. weitere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsverbände oder zivilgesellschaftliche Verbände und/oder forschungsstarke Unternehmenspartner.
3. Gibt es thematische Einschränkungen?
Für die Förderung bestehen weitestgehend keine Themenvorgaben, denn es wird an vor Ort vorhandenen Kompetenzen angeknüpft und auf das Engagement der Unternehmen in der Region gesetzt. Die Förderung ist daher themen- und technologieoffen. Die Themen der Transferräume können das gesamte Spektrum von Innovationen, d. h. sowohl technologische wie auch soziale und organisatorische Innovationen, umfassen. Bevorzugt werden Themen, die sich mit den aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, sowie den Anforderungen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und damit den regionalen Strukturwandel in zukunftsfähige Richtungen lenken können.
4. Was versteht das BMBF im Rahmen dieser Richtlinie unter einem "Transferraum"?
Ein Transferraum ist nicht als physischer Ort zu verstehen, sondern als konzeptioneller Rahmen, der sich aus einer Vielzahl von Projekten zusammensetzt. Zugleich sollen die Transferräume durch Kooperationen mit ausgewählten überregionalen Partnern neue Innovationsimpulse in die Region bringen. Strukturell besteht der Transferraum aus zwei Bereichen, dem Lenkungsbereich und dem Werkstattbereich (siehe FAQ 6.). Die Transferräume sollen sich zu sichtbaren Anlaufstellen für Forschung und Innovation im jeweiligen Themenfeld in der Region und darüber hinaus entwickeln.
5. Was meint das BMBF im Programm T!Raum mit „experimenteller Ansatz“ und „experimentelle Herangehensweise“ im Transfer?
Um den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern auszuweiten und substantiell zu verbessern, ist eine kontinuierliche Reflektion und Anpassung der Transferaktivitäten und gelebten Zusammenarbeit entlang der Anforderungen des eigenen Themenfeldes nötig. Arbeiten die richtigen Partner zusammen? Könnten weitere Partner gewinnbringend für den Transfer sein? Stimmen die gesetzten Ziele (noch)? Entwickelt sich ein gemeinsames Verständnis in der Zusammenarbeit? Bringt der Transfer allen Partnern wirklich etwas? Mit T!Raum sollen Wege gefunden werden, diese Stellschrauben des themenspezifischen Transfers optimal auszurichten.
Diese Grundhaltung ist mit der in „T!Raum“ geforderten „experimentellen Herangehensweise“ gemeint und sollte sich über alle Aktivitäten des Transferraums erstrecken:
- Experimentieren mit Transferformaten, d.h. bewusste Entwicklung, Überprüfung, Anpassung des Rahmens, in dem Partner zusammenarbeiten (Projektstrukturen, Veranstaltungsformate, Infrastrukturen, Unterstützungsangebote, Plattformen u.a.), Ausprobieren neuer und unkonventioneller Formate, wenn Ziele oder Zielgruppen noch nicht optimal erreicht werden.
- Experimentieren im Transferprozess, d.h. schnelles Testen von unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten, flexible Anpassung von Zielen, wenn sich Rahmenbedingungen ändern oder Ziele nicht erreicht werden können, flexible Anpassung von Methoden und Strategien in den Transferprojekten- und Prozessen, regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der Zusammenarbeit, Nachverfolgung der Ergebnisverwertung bei den Transferpartnern.
- Experimentieren mit neuen Partnerkonstellationen, d.h. aktive Suche nach neuen Partnern und Impulsen in bisher nicht involvierten/erreichten Kreisen, Ausprobieren von unterschiedlichen Wegen der Partnergewinnung.
Die Herangehensweise der T!Raum-Initiativen, wie Transfer in ihrem Themenfeld und ihrer Region (weiter-)entwickelt wird, soll sich durch Experimentierfreude, Wagniskultur, Offenheit aber auch einer hohen Reflexions- und Lernbereitschaft auszeichnen. Dabei sollte das Experimentieren mit den gewählten Transferansätzen nicht nur sicherstellen, dass Wissen und Erfahrungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre regionalen Partner in signifikant höherer Qualität und Quantität erreicht, sondern auch, dass sie das Forschungsfeld selbst wiederum befruchten und inhaltlich voranbringen. Dieser programmatische Anspruch von T!Raum sollte aus den Darstellungen in der Konzeptskizze deutlich werden.
6. Was ist unter "Lenkungsbereich" und "Werkstattbereich" des Transferraums zu verstehen?
Der Lenkungsbereich ist der Bereich des Managements und der konzeptionellen Entwicklung im T!Raum. Er ist zum einen für die inhaltliche Ausrichtung des Transferraums sowie die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von passenden Transferformaten verantwortlich. Zum anderen werden in ihm die Strukturen, Prozesse und Kompetenzen für ein professionelles Management der Transferaktivitäten angelegt. Der Lenkungsbereich besteht zunächst aus den initialen Partnern der Transferrauminitiative und kann im Laufe der Zeit um Partner, die für die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung des Transferraums wichtig sind und/oder seine Verstetigung über das Ende der Förderung hinaus unterstützen, erweitert werden. Die Partner des Lenkungsbereichs verpflichten sich zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Transferraums.
Der Werkstattbereich ist der Bereich im T!Raum, in dem die Transferaktivitäten in unterschiedlichen Formaten durchgeführt werden. Er sollte geprägt sein von einer grundsätzlichen Offenheit für weitere Partner. Mit zunehmender Sichtbarkeit und Reichweite des Transferraums können vermehrt auch überregionale Partner in den Werkstattbereich eingebunden werden.
7. Was ist der Unterschied zwischen "Transferaktivitäten" und "Transferformaten"?
"Transferaktivitäten" sind das konkrete Handeln der Transferrauminitiativen für den Transfer in ihrem Themenfeld, z. B. in Projektstrukturen.
"Transferformate" bezeichnen dagegen als eine Art Oberbegriff die Art der Transferaktivitäten, die sich durch methodische Ansätze, avisierte Zielgruppen, Dauer etc. konzeptionell unterscheiden lassen.
8. Was ist unter den Begriffen "Konzeptskizze" und "Transferkonzept" zu verstehen?
Die eingereichte Konzeptskizze beinhaltet das initiale Transferkonzept, also den T!Raum-Ansatz zu Förderbeginn. Sie ist somit das zentrale Dokument in der Bewerbung als T!Raum-Initiative. Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an die Konzeptskizze finden sich im „Leitfaden für die Erstellung der Konzeptskizzen".
Das Transferkonzept ist die übergeordnete Strategie der Transferraum-Initiativen. In der Konzeptskizze entwerfen die Förderinteressenten die thematische und konzeptionelle Vision für den Transferraum sowie die strategischen, strukturell-inhaltlichen und organisatorischen Entwicklungslinien, die umgesetzt werden sollen. Nach der Auswahl wird die Strategie im Lauf der Förderung durch den Lenkungsbereich als Transferkonzept fortgeschrieben. Eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Transferkonzepts sind die Ergebnisse des eigenen Transferraum-Monitorings und die KPI (Key Performance Indicators) der Transferformate. Aus dem Transferkonzept werden stetig neue Transferformate und Transferstrukturen abgeleitet.
9. Wer sind die "initialen Partner"?
Die initialen Partner einer Transferraum-Initiative sind jene Akteure, die eine Initiative zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung umfasst und die zu Beginn der Förderung die Aufgaben des Lenkungsbereiches übernehmen. Einer der initialen Partner ist die federführende Einrichtung, im Regelfall ist dies die Hochschule der Initiative.
10. Welche Voraussetzungen muss der Koordinator/die Koordinatorin der Transferraum-Initiative erfüllen?
Der Koordinator/die Koordinatorin fungiert in erster Linie als Ansprechpartner/in für das BMBF-Referat und den Projektträger. Er/Sie sollte bei der federführenden Einrichtung beschäftigt sein und persönlich eine zentrale Rolle in der T!Raum-Initiative einnehmen. Die Einrichtung muss aus einer strukturschwachen Region gemäß GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung) kommen. Die Koordination des T!Raums an der federführenden Einrichtung kann neben dem Koordinator/der Koordinatorin zusätzlich von weiteren Personen umgesetzt werden.
11. Wie wird bzgl. der Federführung damit umgegangen, wenn die am T!Raum fachlich mitwirkende Zweigstelle einer Hochschule in einer strukturschwachen Region liegt, die Hochschule selbst ihren Sitz jedoch nicht in einem GRW-Gebiet hat (oder umgekehrt)?
Ob ein Partner zu einer strukturschwachen Region gezählt wird oder nicht richtet sich nach dem Ort der ausführenden Stelle - also jenem Fachbereich/Institut/etc., der auch tatsächlich aktiv inhaltlich in der T!Raum-Initiative mitwirkt. Analog verhält es sich bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen. Somit kann eine Hochschule aus einer strukturstarken Region die Federführung übernehmen, wenn das eigentlich ausführende Institut (z.B. ein Außencampus) in einer strukturschwachen Region liegt.
Im umgekehrten Fall, (Hauptstandort der Hochschule in strukturschwacher Region, Außencampus, der die Federführung haben soll, in strukturstarker Region), geht es nicht. In diesem Fall bräuchte die Hochschule ausnahmsweise eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung aus einer strukturschwachen Region (innerhalb der T!Raum-Region), die die Federführung übernimmt. Die Hochschule wäre dann einer von mehreren Partnern im Lenkungsbereich. Da sich T!Raum insbesondere an Hochschulen richtet, sollte die Hochschule dennoch eine sehr tragende Rolle im Lenkungsbereich spielen.
12. Ist eine Hochschule antragsberechtigt, auch wenn sie nicht in einer strukturschwachen Region verortet ist, das Anwendungsfeld bzw. die Praxispartner aber schon?
Für den Lenkungsbereich gilt: grundsätzlich ja, jedoch muss die federführende Einrichtung der Initiative aus einer strukturschwachen Region kommen. Es könnte, falls inhaltlich sinnvoll, in diesen Fällen eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung aus einer strukturschwachen Region die Federführung übernehmen und die Hochschule aus der strukturstarken Region wäre ein (zentraler) Partner im Lenkungsbereich. Diese Konstellation sollte jedoch ein inhaltlich gut begründeter Ausnahmefall sein, da T!Raum sich vor allem an Hochschulen richtet, weshalb die Federführung auch bei ihr liegen sollte (s. FAQ 10). Insgesamt sollen die Fördereffekte jedoch in strukturschwachen Regionen entstehen (und die Fördermittel überwiegend dort eingesetzt werden), wozu die T!Raum-Region überwiegend strukturschwach sein muss. Der Transfer sollte folglich nicht überwiegend um die Hochschule aus der strukturstarken Region aufgebaut werden.
Im Werkstattbereich sind Hochschulen sowohl von außerhalb der T!Raum-Region als auch aus strukturstarken Regionen für die Teilnahme an den Transferprojekten einer Initiative antragsberechtigt. Wichtig beim Werkstattbereich ist, dass am Ende die deutlich überwiegenden Mittel in die T!Raum-Region fließen.
13. Was bedeutet die neue Definition der GRW-Gebietskulisse für Akteure, die in der GRW-Definition 2022-2027 nicht mehr C oder D-Fördergebiet sind?
Die Abgrenzung der GRW-Fördergebiete ändert sich zum 01.01.2022. Die neue Fördergebietsabgrenzung für den Zeitraum 2022 – 2027 wurde von Bund und Ländern bereits beschlossen. Sie steht noch unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Union. Für T!Raum wird die neue GRW-Gebietsabgrenzung bei der Auswahl zugrunde gelegt. Sie sollte – trotz des Vorbehalts der Zustimmung der EU – bei der Erstellung der Bewerbung berücksichtigt werden.
Für Akteure aus Gebieten, die ab dem 01.01.2022 nicht mehr zum GRW-Fördergebiet zählen, z. B. Potsdam, gelten dieselben Bedingungen wie für Akteure aus anderen strukturstarken Regionen. Sie können sich somit nicht als federführende Einrichtung im Lenkungsbereich bewerben. In welcher Form Akteure von außerhalb der GRW-Fördergebiete in T!Raum mitwirken können, ist in den FAQ 11, 12, 15 und 16 dargestellt.
Städteregionen, die nur teilweise als GRW-Fördergebiet definiert sind, z. B. Berlin, Aachen oder Bielefeld, werden in T!Raum als insgesamt strukturschwach definiert. Eine Federführung von Einrichtungen aus dieses Regionen ist somit möglich.
Kreise, die in der vorläufigen Karte des BMWi (s. https://www.innovation-strukturwandel.de/files/Karte_Strukturschwache-Regionen_2022-2027.pdf) als teilweises N-Fördergebiet (grau) ausgewiesen sind, werden in der Fördergebietskulisse von T!Raum gemeindescharf betrachtet. Ob eine Gemeinde nach neuer Definition in die Gebietskulisse von T!Raum fällt oder nicht, kann beim beauftragten Projektträger erfragt werden.
Weitere Informationen zur neuen Definition der GRW-Fördergebiete finden Sie hier.
14. Welche Voraussetzungen bestehen hinsichtlich der Region, in der die Initiative agiert?
Initiativen, die sich für eine T!Raum-Förderung bewerben, müssen in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angesiedelt sein. Ihre T!Raum-Region müssen die Bündnisse selbst definieren. Grundsätzlich müssen die Akteure in alltäglichen Arbeitsprozessen mit vertretbarem Aufwand persönlich zusammenarbeiten können. Im Einzelfall kann die T!Raum-Region Partner aus nicht strukturschwachen Gebieten einschließen; auch einzelne überregionale Partner außerhalb der T!Raum-Region können sich beteiligen, falls sie z. B. eine wichtige Schlüsselkompetenz haben.
Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung können Förderinteressenten herausfinden, welche Gemeinden bzw. Teile davon in strukturschwachen Regionen (gemäß GRW) liegen.
15. Können auch Partner einer nicht strukturschwachen Region in den T!Raum einbezogen und gefördert werden?
Grundsätzlich kann, wenn dies inhaltlich begründet ist, die Wirkungsregion einer Transferraum-Initiative auch nicht strukturschwache Gebiete (gemäß GRW, siehe auch www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung) einschließen. Darüber hinaus können inhaltlich begründet auch einzelne Partner aus noch anderen nicht strukturschwachen Regionen (außerhalb der Wirkregion) gefördert werden, falls sie z. B. eine wichtige Schlüsselkompetenz haben.
Für den Lenkungsbereich bedarf es bei der Einbindung von Partnern außerhalb der Wirkungsregion einer gesonderten Begründung (egal, ob der Partner aus einer strukturschwachen Region kommt oder nicht).
Für den Werkstattbereich gilt, dass Partner von außerhalb der Wirkungsregion eingebunden werden können (sowohl aus strukturstarken als auch -schwachen Regionen), jedoch Fördermittel deutlich überwiegend an Partner aus der Wirkungsregion fließen müssen.
Grundsätzlich gilt bei der Partnerstruktur einer Transferraum-Initiative: Die Haupteffekte der Förderung müssen in den strukturschwachen Regionen gemäß GRW liegen.
16. Können auch überregionale Partner in die Initiative einbezogen und gefördert werden?
Sofern ein überregionaler Partner, unabhängig ob außer- oder innerhalb eines strukturschwachen Gebiets, aufzeigt, dass seine Mitwirkung wichtig zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der T!Raum-Region der Initiative ist, z.B. durch eine wichtige komplementäre Schlüsselkompetenz, kann er gefördert werden.
17. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. In einer ersten Stufe können initiale Transferkonzepte für einen Transferraum in Form von Konzeptskizzen bis 29.10.2021 eingereicht werden. Auf dieser Grundlage werden in einem wettbewerblichen Verfahren Anfang 2022 die Transferräume für eine Förderung ausgewählt.
Mit der Konzeptskizze sind Skizzen für erste Projekte, die zur Entwicklung und Umsetzung des Transferraums durchgeführt werden sollen, einzureichen. Dazu gehören insbesondere Projekte des Lenkungsbereiches sowie erste Projekte des Werkstattbereiches. Unmittelbar nach der Auswahlentscheidung zur grundsätzlichen Förderung des Transferraums müssen für diese Projekte förmliche Förderanträge vorgelegt werden. Das Budget für diese Projekte sollte das Gesamtbudget der ersten 3 Jahre (3 bis 6 Mio. € pro Initiative) nicht übersteigen.
18. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Initiativen?
Die für alle Auswahlentscheidungen relevanten Kriterien sind in der Förderrichtlinie unter Nr. 7.2 dargestellt.
19. Wie stellt sich die genaue Terminplanung dar? Was sind die wichtigsten Stationen des Programms?
- In der ersten Verfahrensstufe sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger spätestens bis 29. Oktober 2021, 23:59 Uhr Konzeptskizzen in elektronischer Form und spätestens innerhalb einer Woche in postalischer Form vorzulegen (Poststempel).
- Die Bewertung der eingereichten Konzeptskizze und Förderentscheidung erfolgt durch das BMBF voraussichtlich Anfang 2022.
- Anschließend erfolgt eine Antragsberatung für die ausgewählten T!Raum-Initiativen beim Projektträger(verpflichtend!) – ca. 4 Monate nach der BMBF-Förderentscheidung: Einreichung der formalen Förderanträge für positiv bewertete Projekte der Konzeptskizze (mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren)
- Beginn der Förderung im Spätsommer/Herbst 2022 und Start der bewilligten Projekte
- Jährlich: Einreichung eines Fortschrittsberichtes. Begutachtung des Fortschrittsberichtes durch den Programmbeirat. Für positiv bewertete Projekte können Förderanträge eingereicht werden.
- Nach drei Jahren: Einreichung eines vertiefenden Fortschrittsberichtes. Erste umfassende Zwischenbegutachtung durch BMBF und eventuell externe Gutachterinnen und Gutachter. Bei negativer Begutachtung ist ein Ende der Förderung möglich.
- Nach sechs Jahren: Einreichung eines vertiefenden Fortschrittsberichtes. Zweite umfassende Zwischenbegutachtung durch BMBF und eventuell externe Gutachterinnen und Gutachter. Bei negativer Begutachtung ist ein Ende der Förderung möglich.
- Ende der Förderung spätestens neun Jahre nach Beginn.
20. Wer ist Einreicher/in der Skizze?
Der Koordinator/die Koordinatorin.
21. Ist für die Skizzeneinreichung die in der Förderrichtlinie dargestellte Gliederung einzuhalten?
Ja, die Gliederung gem. 7.2.1 der Förderrichtlinie ist einzuhalten.
Hinweise zur Erstellung der Konzeptskizze finden sich im Leitfaden zur Erstellung der Konzeptskizze auf der Homepage von T!Raum.
22. Können mögliche Skizzen zu einem Pre-Check beim Projektträger vorgelegt werden?
Nein, ein Pre-Check ist nicht vorgesehen. In Ergänzung zu diesen FAQ erfolgt eine Beratung während der Skizzenphase individuell telefonisch durch den Projektträger unter der Telefonnummer 030 / 20199-3673. Fragen können auch per E-Mail an ptj-transferraum@fz-juelich.de gestellt werden. Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten zu nutzen und offene Fragen im Gespräch zu klären.
23. Wie müssen die Skizzen eingereicht werden?
In der ersten Verfahrensstufe sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger spätestens bis 29. Oktober 2021, 23:59 Uhr Konzeptskizzen in elektronischer Form und spätestens innerhalb einer Woche in postalischer Form vorzulegen. Die Konzeptskizze darf 20 Seiten (Zeilenabstand 1,5, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten.
Als Anlage sind beizufügen:
- Skizzen (maximal 3 Seiten/Projekt) erster Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, inkl. grobem Arbeits- und Finanzplan.
- Aussagekräftige Unterstützungsschreiben der Leitungen (im Original) der sich initial bewerbenden Partner; bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Bezugnahme auf die strategische Bedeutung des Transferraums für das Profil der Einrichtung.
Weitere Anlagen sind nur in geringem Umfang (maximal 2 Seiten), z. B. für ein Literaturverzeichnis zulässig.
Die Einreichung der Konzeptskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Zur Erstellung wird im Formularassistenten der zur Fördermaßnahme bereitgestellte Formularsatz ausgewählt. Hierzu ist der folgenden Menüauswahl zu folgen:
- Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)
- Fördermaßnahme: Innovation & Strukturwandel
- Förderbereich: T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen
Damit die Konzeptskizze Bestandskraft erlangt, müssen die folgenden vollständigen Unterlagen zusätzlich zum easy-Online Verfahren innerhalb einer Woche (Poststempel) nach dem oben genannten Stichtag in Papierform beim Projektträger (Adresse siehe Nummer 7.1 der Förderrichtlinie) eingereicht werden:
- Formloses Anschreiben an den Projektträger Jülich mit dem Stichwort „Transferraum“,
- Original des Dokuments „Projektblatt zur Skizze“ mit Unterschrift und Stempel,
- vierfache Ausfertigung der Konzeptskizze mit Anlagen (gelocht, ungebunden und kopierfähig).
Skizzen für Projektideen im laufenden Programm werden in einem eigenen Begutachtungsverfahren durch den Beirat regelmäßig bewertet. Das genaue Verfahren wird den T!Raum-Initiativen nach der Auswahlentscheidung vermittelt (siehe auch FAQ 22.).
24. Von welchen Partnern und wie ist ein LOI einzureichen?
Aussagekräftige Unterstützungsschreiben (im Original) sind von den Leitungen der sich initial bewerbenden Partner vorzulegen; bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Bezugnahme auf die strategische Bedeutung des Transferraums für das Profil der Einrichtung.
Von Partnern, die bereits in den skizzierten ersten Projekten der Bewerbung mitwirken sollen, jedoch nicht zum Lenkungsbereich gehören (z.B. bei ersten Projekten im Werkstattbereich), ist ein LOI optional.
25. Gibt es nach der Auswahl weitere Begutachtungen für die geförderten T!Raum-Initiativen?
Ja. Während der Laufzeit von bis zu neun Jahren sind mindestens jährlich Fortschrittsberichte zu den Entwicklungs- und Umsetzungsfortschritten der Transferräume vorzulegen. Damit verbunden können weitere Projekte, die der Umsetzung des Transferraumkonzepts dienen, in Form von Projektskizzen für eine Förderung vorgeschlagen werden. Ein vom BMBF eingesetzter Beirat begutachtet jährlich die Fortschrittsberichte und spricht grundsätzliche Förderempfehlungen zu den Projektideen aus. Für grundsätzlich durch den Beirat befürwortete Projekte können förmliche Förderanträge eingereicht werden.
Nach drei und sechs Jahren Laufzeit der Transferräume erfolgt eine umfänglichere Zwischenbegutachtung des Entwicklungsstands der Transferräume durch den Beirat, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Gutachterinnen und Gutachter. Mit der Zwischenbegutachtung können restriktive Auflagen für die verbleibenden Jahre erteilt werden.
26. Es besteht bereits eine Förderung innerhalb der Programmfamilie "Innovation und Strukturwandel" oder die Beantragung einer solchen ist angedacht. Wäre dies förderschädlich? Wie ist dieses bei bestehender oder geplanter Förderung innerhalb anderer Transferprogramme?
Nein, Programme der "Innovation & Strukturwandel"- Familie können sich ergänzen. Es ist aber eine eigenständige Initiative in T!Raum nötig. Statt Querverweisen zu den bestehenden Bündnissen ist umso mehr eine klare Abgrenzung in der Bewerbung zu anderen Programmaktivitäten sowie eine überzeugende Motivation entlang des T!Raum-Anspruches und seiner programmatischen Zielstellungen erforderlich. Dabei müssen insbesondere der deutliche Mehrwert gegenüber den bisherigen Transferaktivitäten dargestellt und der experimentelle Charakter sichtbar werden.
Bezüge zu Transferstrategie und -strukturen der gesamten Hochschule sind ebenfalls kein Nachteil, da der Fokus von T!Raum auf einem inhaltlich motivierten und fachspezifischen Transfer liegt und gut von Transferaktivitäten der Hochschule insgesamt abgegrenzt werden kann.
27. Muss jeder T!Raum auch ein Vorhaben zur Begleitforschung beinhalten?
Nein. Die Vorhaben zur Begleitforschung sind als eigenständiges Modul in der Förderrichtlinie zu verstehen, die unabhängig von der Einreichung einer Konzeptskizze für einen T!Raum sind. Somit kann auch ohne Beteiligung als Partner in einer T!Raum-Initiative ein Projektvorschlag für die Begleitforschung abgegeben werden. Es ist formal aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass eine Einrichtung als Partner in einem T!Raum mitwirkt und ein Vorhaben für die Begleitforschung einreicht. Allerdings wäre dann kritisch zu hinterfragen, ob tatsächlich eine neutrale Begleitung aller T!Raum-Initiativen gegeben sein kann. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, sich entweder für die Begleitforschung oder für eine Partnerschaft in einer Initiative zu entscheiden oder mögliche Interessenkonflikte in der Bewerbung proaktiv zu besprechen.
Wichtig für die T!Raum-Initiativen ist, dass sie unabhängig von der Begleitforschung des Programms ein eigenes Monitoring und eigene Evaluationsformate für ihre Transferformate installieren, um ihre eigene Entwicklung sowie ihr Transferangebot fundiert analysieren zu können.
28. Wie können sich Interessenten für das in der Bekanntmachung unter 2.2. beschriebene zentrale Begleitforschungsprojekt bewerben?
Für die Auswahl des zentralen Begleitforschungsvorhabens müssen Interessenten bis zum 29.10.2021 formlos Interessenbekundungen beim beliehenen Projektträger einreichen. Diese sollte einen Umfang von 3 Seiten (Zeilenabstand 1,5, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten und folgende Informationen enthalten:
- Kontaktdaten der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft
- Deutliche Darstellung, dass die Bewerbung für das zentrale Begleitforschungsvorhaben ist (in Abgrenzung zu FAQ 29)
- Sehr kurze Darstellung der inhaltlichen und strukturellen Grundidee der Begleitforschung unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung unter 2.2 formulierten inhaltlichen Vorgaben
- Grober Zeit- und Kostenplan
Die Interessenbekundungen sind als Anlage mit dem Betreff „Interessenbekundung Transferraum – Begleitforschung“ an folgende Mailadresse zu übersenden:
ptj-transferraum@fz-juelich.de
Das BMBF wird auf die Interessenten mit weiteren Informationen zum zentralen Begleitforschungsvorhaben zugehen, auf Basis derer im Anschluss konkrete Projektskizzen eingereicht werden können. Das BMBF wird diese in einem wettbewerblichen Verfahren und ggf. unter Einbezug weiterer Expertise begutachten und voraussichtlich im Sommer 2022 eine Entscheidung treffen. Der/die Einreicher/in der ausgewählten Skizze kann/können einen Förderantrag einreichen.
Inhaltlich soll durch die eigenständigen Begleitforschungsvorhaben die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen (experimentelle Designs, flexible Förderansätze u. a.) in strukturschwachen Regionen erweitert werden. Die Analysen und Aufbereitungen aus der Begleitforschung sollen nicht nur die geförderten Transferräume umfassen, sondern auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Kontexten einschließen. Ergebnisse aus den eigenständigen Begleitforschungsvorhaben (s. FAQ 29) sind zu berücksichtigen.
29. Wie können sich Interessenten für die in der Bekanntmachung unter 2.2. beschriebenen eigenständigen Begleitforschungsprojekte bewerben?
Für die Bewerbung um ein eigenständiges Begleitforschungsvorhaben mit einer innovativen wissenschaftlichen Fragestellung zu einzelnen Aspekten des Transfers müssen Interessenten zunächst bis zum 29.10.2021 formlos und danach jeweils bis zum 1. August eines Jahres Interessenbekundungen beim beliehenen Projektträger einreichen. Diese sollte einen Umfang von 3 Seiten (Zeilenabstand 1,5, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten und folgende Informationen enthalten:
- Kontaktdaten der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft
- Deutliche Darstellung, dass die Bewerbung ein eigenständiges Begleitforschungsvorhaben ist (in Abgrenzung zu FAQ 28)
- Sehr kurze Darstellung der inhaltlichen und strukturellen Grundidee der Begleitforschung unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung unter 2.2 formulierten inhaltlichen Vorgaben
- Grober Zeit- und Kostenplan
Die Interessenbekundungen sind als Anlage mit dem Betreff „Interessenbekundung Transferraum – Begleitforschung“ an folgende Mailadresse zu übersenden:
ptj-transferraum@fz-juelich.de
Das BMBF wird Kontakt mit den Interessenten aufnehmen, ob und wie eine Projektskizze zur Fragestellung ausgestaltet werden kann. Überzeugende Projektskizzen werden zur Antragseinreichung aufgefordert.
Inhaltlich soll durch die eigenständigen Begleitforschungsvorhaben die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen (experimentelle Designs, flexible Förderansätze u. a.) in strukturschwachen Regionen erweitert werden. Es sollen jeweils aktuell relevante und innovative Fragestellungen bearbeitet und dadurch auch förderpolitische Diskussionen bereichert werden, wobei die Spannweite von Fragen zu Innovationsprozessen und -strukturen, über juristische Aspekte der Transferförderung, über Analysen des Transfers in anderen Ländern bis hin zu Metastudien reichen kann.